Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) für Musikproduktionen

Präambel: Sämtliche Verträge kommen zustande mit:

Marcel Schweder

Telefon national: 0521/65515
International: +49 521 65515
Mobile: 0176-29590677

Marcel Schweder
Mühlenstr. 134
33602 Bielefeld

§ 1 Geltungsbereich

1. Die AGB gelten zwischen dem Auftraggeber und Marcel Schweder und zwar automatisch bei jedem Vertrag, ob mündlich oder schriftlich. Es sei denn, der Auftraggeber widerspricht den AGBs ausdrücklich und in schriftlicher Form VOR dem Vertragsabschluß.

2. Bei Vertragsabschluß gelten die ausgehandelten Preise zwischen Auftraggeber und Marcel Schweder.

3. Stehen diese AGB mit Bedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, die mit Marcel Schweder in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor, sofern sie abschließend vereinbart worden sind.

4. Marcel Schweder nimmt mündliche Absprachen ebenfalls an, wenn diese in keinen Widerspruch mit weiteren schriftlichen Aushandlungen oder Verträgen stehen.

§ 2 Verbindlichkeit von Verträgen (auch mündlicher Form), Unwirksamkeit

1. Verträge (z.B. Angebote und Annahme von Vertragsangeboten, einschließlich etwaiger Ergänzungen und Abänderungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Abweichend gelten auch bei Aufträgen geringer Betragsrechnungen ( bis 1000,- €) mündliche Absprachen.

3. Sollte eine Bestimmung des zwischen Marcel Schweder und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages oder dieser allgemeinen Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige und/ oder unwirksame Bestimmungen sind in gültige Regelungen umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Sinn des Gesamtvertrages entsprechen.

§ 3 Bescheinigung des Auftraggebers

Der Auftraggeber übernimmt für den von ihm erteilten Auftrag die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt Marcel Schweder von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

Der Auftraggeber bringt durch die Auftragserteilung zum Ausdruck, dass er zu allen Marcel Schweder erteilten Aufträgen und Bestellungen sowie allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen befugt ist, und dass behördliche Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen etc. der Auftragserteilung nicht entgegenstehen.

§ 4 Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang von Marcel Schweder ergibt sich aus dem jeweiligen, projektbezogenen und vom Auftraggeber angenommenen Angebot.

2. Marcel Schweder ist berechtigt, Mehrleistungen abzurechnen, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart worden war. Sollten für Mehrleistungen keine Preise vereinbart sein, so sind die für den Auftrag getroffenen Preisabsprachen sinngemäß zugrunde zu legen.

3. Zur Erbringung der vereinbarten Leistung ist Marcel Schweder berechtigt, mit Subunternehmern zusammenzuarbeiten. Ebenso ist Marcel Schweder dazu berechtigt mit Subunternehmern Teilleistungen auszuhandeln die der Erfüllung von Aufträgen durch den Auftraggeber behilflich sind. Die Vertragsbeziehung von Marcel Schweder und dem Auftraggeber ist dadurch nicht beeinträchtigt. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmer kommt dadurch nicht zustande.

§ 5 Anmietung von Studios, sonstigen Räumlichkeiten und Studioeinrichtungen, Equipment

1. Bei der Dauer der Mietzeit werden jeweils der erste und der letzte Miettag genannt. Mehrkosten durch die Anmietung werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss genannt und in Rechnung gestellt

2. Für jeden begonnenen Tag der verspäteten Rückgabe hat der Auftraggeber ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens der Tagesmiete entspricht.

3. Angemietetes Equipment ist dem Auftraggeber zu nennen und die Kosten dafür in Rechnung zu stellen.

4. Die Vermittlung von Equipment erfolgt nach den AGB des jeweiligen Vermieters.

5. Das vermittelte Equipment ist pfleglich zu behandeln, sollte Schaden am vermittelten Equipment entstehen so kommt der Auftraggeber für dessen Instandsetzung voll auf.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung

1. Marcel Schweder wird die am Tag der Auftragserteilung getroffene Preisabsprache berücksichtigen und in Rechnung stellen.

2. Marcel Schweder ist im Falle einer Stornierung des Auftrages, 24 Stunden vor Erfüllung des Auftrages, berechtigt eine Stornierungs- Gebühr in Höhe von 50 % des Vertragsgegenstandes zu erheben. Diese gilt auch im Falle einer mündlichen Absprache. Diese Regelung gilt auch für Personal was zusätzlich (extern) gebucht wurde.

3. Alle Zahlungen haben nach Erhalt der Rechnung unmittelbar innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Dies gilt insbesondere nach Erfüllung des Vertrages (des Auftrages durch den Auftraggeber) und den Erhalt des Vertraggegenstandes (Dienstleistung oder Ware).

4. Der Begleich der von Marcel Schweder ausgestellten Rechnungen ist ausdrücklich per Überweisung auf das Geschäftskonto erwünscht. Ausnahmen bedürfen der Absprache und können nur mit einer nach rechtlichem und buchhalterischem Wissen ausgefüllten Quittung angenommen werden.

5. Material und Versandkosten werden dem Auftraggeber zur Begleichung ausgewiesen.

6. Sollte im Rahmen eines Auftrages Übernachtungs-, Anreise- und Hotelkosten anfallen, werden diese vom Auftraggeber getragen oder in Rechnung gestellt.

7. Ab einer Anreise von 50 km werden dem Kunden Anreisekosten in Rechnung gestellt.

8. Rückstellungsverträge erfolgen nur nach gesonderter Absprache und werden von Marcel Schweder nicht automatisch akzeptiert.

9. Bei bestätigten Auftragsproduktionen, dies gilt bei mündlichen wie auch bei schriftlichen Auftragsbestätigungen, über den Zeitraum von 14 Tage, wird die erste Ausgleichszahlung nach 14 Tagen fällig. Der Auftragsgeber hat die Pflicht diese umgehend auszugleichen.

10. Marcel Schweder behält sich das Recht vor alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen um fällige Posten zur Zahlung zu bringen. Dies beinhaltet nicht nur die Antragstellung auf Insolvenzprüfung beim zuständigen Amtsgericht sondern auch Strafanzeige wegen Betruges. Marcel Schweder behält sich das Recht vor, im Falle der Säumigkeit oder Ausbleiben der Zahlung, an den übergeordneten Auftragsgeber heranzutreten und über eine Leistungsabtretung zu verhandeln.

11.Marcel Schweder behält sich das Recht vor 50% der Gesamtsumme des Auftragsvolumens als Anzahlung zu fordern. Nach Eingang der Zahlung, wird der Auftrag bearbeitet. Die restliche Summe ist nach Abnahme des Auftrages fällig.

§ 7 Vorzeitige Fälligkeit des Rechnungsbetrages

Marcel Schweder kann Gesamtforderungen vorzeitig einfordern bei: wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers; insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer Verpflichtungen, Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren sowie Verlust der Geschäftsfähigkeit.

§ 8 Gewährleistung

1. Offensichtliche Mängel und Änderungswünsche sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erbringung der Leistung zu erheben. In anderen Fällen gilt der Auftrag als voll erfüllt und der volle Betrag der Gesamtforderung wird damit fällig.

2. Marcel Schweder ist, soweit vom Auftraggeber keine Richtlinien vorgegeben sind, berechtigt die erbrachten Leistungen nach dem branchenüblichen Standard zu erbringen. Subjektive Wahrnehmungen, die auf den audiovisuellen Bereich bezogen werden, werden nicht berücksichtigt.

3. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nacherfüllung durch Marcel Schweder. Hierfür ist Marcel Schweder eine angemessene Frist einzuräumen. Lediglich bei dreimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung durch Marcel Schweder hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Dies gilt in der Nachweisbarkeit durch den Auftraggeber und einer angemessenen, unabhängigen Gutachterstelle.

§ 9 Haftung

Für die Haftung von Marcel Schweder gilt:

1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen. Das gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.

2. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie in vergleichbaren Fällen haftet Marcel Schweder nicht haftbar zu machen.

3. Marcel Schweder ist nicht für den Inhalt des Materials des Auftragsgebers verantwortlich und distanziert sich auch davon. Verstößt der Auftraggeber, mit dem Inhalt gegen moralische, gesetzliche (Gesetzgebungen der Bundesrepublik Deutschland), oder Copyright-Auflagen, so ist Marcel Schweder gegenüber Dritten dafür nicht verantwortlich zu machen.

4. Für den Transport von Datenträgern in jeglicher Form, durch Dritte, ist Marcel Schweder bei Verlust nicht verantwortlich.

5. Überlässt der Auftraggeber Marcel Schweder Datenträger zur Bearbeitung, so ist der Auftraggeber eigenverantwortlich für dieses Material.

6. Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter, dem Auftraggeber. Marcel Schweder ist nur nach Absprache in schriftlicher Form berechtigt, diese Werke zu verwenden, wenn die Rechtslage dabei geklärt ist.

§ 10 Datenschutz

1. Marcel Schweder ist berechtigt, die Auftraggeber- und Auftragsdaten in seiner EDV-Anlage zu speichern und zu verarbeiten.

2. Marcel Schweder ist verpflichtet sich nach dem deutschen Recht zum Datenschutz zu fügen.

3. Marcel Schweder ist berechtigt, mit dem jeweiligen Produkt der erstellten Leistung, Werbung in Form einer Referenzenliste zu betreiben.

4. Marcel Schweder stellt seinen Kunden einen Server zu Datenaustausch zur verfügung. Für die Lagerung von Daten auf diesem Serever übernimmt Marcel Schweder keinerlei Gewährleistung. Marcel Schweder bemüht sich den Serverzugang exklusiv seinen Kunden zur Verfügung zu stellen, kann aber nicht garantieren, dass sich unberechtigte dritte durch kriminelle Machenschaften, Zugang zum Inhalt des Servers verschaffen

§ 12 Gerichtsstand, Rechtsform

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Bielefeld. Im Falle von Streitigkeiten tritt das jeweilig geltende deutsche Recht in Kraft!

Stand

Bielefeld, 01.01.2009

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